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Mitgliedschaft in der NGAC

Wie wird man Mitglied der Niederländischen Gemeinde?

Die Niederländische Gemeinde A.C. versteht sich heute als - nach wie vor christlich geprägte - Traditionsvereinigung. Ihre Mitglieder sind die Nachfahren der Gründer der Gemeinde von 1585. Mitglieder  können heute auch Personen sein, die keiner der christlichen Konfessionen angehören, sich aber einem christlichen Menschenbild verbunden fühlen.

Mitglied der Niederländischen Gemeinde wird man durch Geburt (Mitglieder erster Reihe) oder durch Heirat (Mitglieder zweiter Reihe). In Sonderfällen ist es möglich, Mitglied zu werden, auch ohne Abstammung von oder Heirat mit einem Mitglied der NGAC, sofern dadurch der Zweck und das Wohl der Gemeinde oder der Stiftung wesentlich befördert wird.

Die Mitglieder der Niederländischen Gemeinde melden ihre Kinder nach deren Geburt zur Eintragung in ein „Kinderregister" an. Bei Erreichen der Volljährigkeit sind diese Kinder berechtigt, einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied der Niederländischen Gemeinde zu stellen, dasselbe gilt für deren Ehepartner/innen. So kommt es, dass eine große Zahl von Mitgliedern der heutigen Niederländischen Gemeinde dieselben Ahnen hat.

Hat die Mitgliedschaft in der Niederländische Gemeinde noch einen Zweck?

Mitglied der Niederländischen Gemeinde zu sein, heißt nicht nur, einer der ältesten Bürgervereinigung der Stadt Frankfurt anzugehören. Viele Vorfahren der heutigen Mitglieder haben bedeutende Leistungen erbracht, auch für die Stadt Frankfurt, die die ersten Familien als Glaubensflüchtlinge aufgenommen und ihnen das Bürgerrecht gewährt hat.  Die heutigen Mitglieder  sehen sich in der Tradition ihrer Vorfahren und fühlen sich gleichzeitig verantwortlich für das karitative und kulturelle Engagement der gleichnamigen Stiftung.

Wer eine bürgerschaftliche Verpflichtung zur tätigen Hilfsbereitschaft anerkennt, wird „ja" zur Mitgliedschaft sagen. Neben der Ausübung der Nächstenliebe ist die Mitgliedschaft eine Art Rücklage für das Mitglied selbst, die eine wesentliche Hilfe sein kann und vor ernster Not bewahrt, denn die Stiftung Niederländische Gemeinde A. C. kann auch in wirtschaftliche Not geratenen Mitgliedern finanzielle Unterstützung gewähren.

In der Niederländischen Gemeinde kommen auch der gesellige Aspekt und die Kontakte der Mitglieder untereinander nicht zu kurz.

Falls Sie also die Kriterien der Mitgliedschaft erfüllen, aber noch nicht Mitglied sind oder Ihre Kinder noch nicht angemeldet haben,  freuen wir uns über Ihr Interesse.  Weitere Informationen finden Sie in der Gemeindesatzung. Einen Mitgliedsantrag finden Sie im Bereich Downloads.