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Spenden / Zustiftungen an die NGAC

Das Vermögen der Niederländischen Gemeinde bzw. ihrer Stiftung wurde durch Erbschaften, Legate, Zustiftungen und andere Zuwendungen ihrer Mitglieder angesammelt. Kernstück der Niederländischen Gemeinde war der mitgliedschaftlich verfasste Almosenkasten, aus dem vor allem in Not geratene Gemeindemitglieder unterstützt wurden. Seit ihrer Gründung hat sich die Gemeinde jedoch auch in Frankfurt in vielfältiger Weise sozial engagiert. Der 1585 gegründete Almosenkasten wurde 1998 in die Stiftung Niederländische Gemeinde A.C. überführt.

Einige Mitglieder ohne eigene Nachfahren haben der Gemeinde ihr gesamtes Vermögen vermacht, wie die Witwe Magdalene Margarethe Andreae im Jahr 1778 oder die Geschwister Gran im Jahr 1955. Andere Mitglieder haben die Gemeinde in ihren Testamenten mit Legaten bedacht oder ihr anlässlich besonderer Familienereignisse kleine oder größere finanzielle Zuwendungen gemacht.

Diese Tradition setzt sich bis zum heutigen Tage fort. Mitglieder haben den Wunsch, für andere Gutes zu tun oder auch Dankbarkeit zu zeigen für das Glück, das ihnen in ihrem eigenen Leben zuteil wurde. Sie wissen ihre Zuwendungen bei der Stiftung NGAC, deren Vorstand ausschließlich ehrenamtlich tätig ist, in besten Händen.

Mit Hilfe dieser Mitglieder kann die Niederländische Gemeinde nicht nur ihre karitativen und kulturellen Aufgaben weiter verfolgen, sondern es bleiben auch die Namen dieser großzügigen Stifter und Spender in der Geschichte und Erinnerung der Öffentlichkeit bewahrt.

Zweck der Stiftung

Die Stiftung Niederländische Gemeinde A.C. verfolgt ausschließlich mildtätige oder gemeinnützige Zwecke.

Mildtätiger Zweck bedeutet insbesondere:

  1. die Unterstützung in Frankfurt am Main ansässiger Personen, die wegen Verfolgung aus religiösen Gründen den bis dahin bestehenden Wohnsitz verlassen haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden,
  2. die Unterstützung der Mitglieder oder Nachfahren von Mitgliedern der Niederländischen Gemeinde A.C. sowie deren Angehörige und Nachfahren, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. 

Gemeinnützige Zwecke verfolgt die Stiftung durch Unterstützung und Förderung kultureller oder humanitärer Bestrebungen und Aufgaben in Frankfurt am Main. Vornehmlich sind dies solche, die angelegt sind auf:

  1. die Bewahrung des kulturellen und sozialen Erbes der Stadt,
  2. die Stärkung bürgerlich-protestantischer Traditionen und die Überwindung religiös geprägter Konflikte,
  3. die Bewahrung der durch christliche Nächstenliebe und Nothilfe geprägten Grundsätze und Grundlagen der evangelischen Glaubensflüchtlinge, aus denen die Niederländische Gemeinde hervorgegangen ist.

Mildtätige Zwecke verwirklicht die Stiftung unter anderem durch Zuwendungen an die Stadt Frankfurt, die Frankfurter Bürgerstiftung oder das Clementine Kinderhospital und durch die Förderung von Projekten, die der Integration der Zuwanderer von heute dienen.

Langfristiges Ziel der Stiftung ist die Bewahrung der Erinnerung an die Niederländischen Einwanderer und deren Bedeutung innerhalb der Geschichte der Stadt Frankfurt, die Errichtung eines allgemein zugänglichen Archivs für die auf den Vertriebenen der Protestanten-Verfolgung im 16. Jahrhundert und ihrer Nachfahren beruhenden Kultur und Geschichte in Frankfurt am Main.

Steuerliche Begünstigung

Stiftungen werden erheblich steuerlich begünstigt. Das gilt auch für die Zuwendungen eines Stifters. Für alle Formen der Beteiligung an der Stiftung Niederländische Gemeinde A.C. gilt, sofern der Spender in Deutschland ansässig ist:

  1. Einzelpersonen ebenso wie Unternehmen können bis zu 20% des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte pro Jahr steuerlich begünstigt stiften.
  2. Unternehmen können statt des Höchstbetrages von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte einen Höchstbetrag von 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend machen.
  3. Wird im Rahmen der Stiftung Niederländische Gemeinde A.C. eine unselbständige Stiftung errichtet, können bis zu 1 Million Euro - bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis zu 2 Millionen Euro - als Sonderausgaben abgezogen und beliebig über 10 Jahre verteilt werden. Dies gilt auch bei Zustiftungen in bereits bestehende Stiftungen.
  4. Besonderheiten gelten, wenn das zu versteuernde Einkommen hauptsächlich oder überwiegend aus nur abgeltungsteuerpflichtigen Einkünften besteht.

Werden Sie Stifter!

Um die Niederländische Gemeinde unterstützen zu können, ist kein großes Vermögen erforderlich. Auch kleine Beträge können eine nachhaltige und sichtbare Wirkung erzielen. Die Unterstützung der Gemeinde kann durch  Bar- oder Sachzuwendungen erfolgen.

Sie können die Niederländische Gemeinde über die Stiftung mit einer Spende bedenken, die direkt und zeitnah für deren Arbeit oder auch für ein spezielles Projekt eingesetzt wird. Oder Sie können mit einer Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung Niederländische Gemeinde A.C. langfristig und nachhaltig die Zukunft der traditionsreichen Niederländischen Gemeinde sichern. Sie selbst bestimmen, wofür die Erträge verwendet werden sollen.

Möglich sind:

  1. Spenden (in unbegrenzter Höhe)
  2. Zustiftungen (in unbegrenzter Höhe). Bei einer Zustiftung bleibt das eingebrachte Kapital erhalten, und es werden nur die Erträge ausgeschüttet.
  3. Die Errichtung eines Stiftungsfonds (Mindestbetrag 50.000 Euro). Ein Stiftungsfonds kann den Namen der Stifterin oder des Stifters tragen. Er kann im Rahmen der generellen Aufgaben der Stiftung Niederländische Gemeinde A.C. einem bestimmten Zweck gewidmet werden, beispielsweise der Unterstützung von Kindern in prekären Lebenslagen im Namen des Stifters, bei höherem Kapitaleinsatz auch der Errichtung eines Archivs im Namen der Stifterin oder des Stifters.

Damit die Stiftung weiterhin erfolgreich arbeiten kann, bauen wir auf Ihr Engagement. Über besondere steuerliche Aspekte von Zuwendungen und Zustiftungen beraten wir Sie gerne persönlich.


Stiftungsvorstand
Felix Schulte (Erster Vorsitzender)
Konrad Freiherr von Bethmann (stellvertretender Vorsitzender)

Geschäftsstelle
NGAC Geschäftsstelle
Postfach 160430
60067 Frankfurt am Main
Deutschland

e-Mail: info@ngac.de
Web: www.ngac.de

Stiftung Niederländische Gemeinde A.C.
Bankverbindung
Kreditinstitut:
Postbank, Frankfurt am Main
Kontonummer: 988 939 607    
BLZ: 500 100 60
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE98 5001 0060 0988 9396 07

(Stand: November 2017)