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Projektförderung durch die Stiftung NGAC

Richtlinien

Jährlich werden drei bis vier förderungswürdige Projekte ausgewählt.

Fördermittel beantragen können Frankfurter Schulen und Vereine oder andere Frankfurter Institutionen, in denen besondere Anstrengungen zur Integration nicht-deutschsprachiger Kinder, sowohl im Bereich der Bildung als auch in sozialer Hinsicht, als auch allgemein für ein positives Zusammenleben gemacht werden. Theater, darstellendes Spiel oder ähnliche Dinge fallen durchaus darunter. Bei den geplanten Zuwendungen soll es sich um Zusatz-Förderungen handeln, insbesondere zu Projekten, in denen bereits ehrenamtliche Arbeit geleistet wurde. Die Stiftung will nicht an die Stelle institutioneller Förderung treten, sondern (durchaus auch originelle) Projekte oder Maßnahmen dort unterstützen, wo staatliche oder städtische Förderung nicht oder noch nicht vorhanden ist oder aber nicht ausreicht, um etwas zu realisieren.

Antragstellung

Die Stiftung NGAC hat ein zweistufiges Antragsverfahren eingeführt, das helfen soll, unnötigen Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Stiftung zu vermeiden.

Wenn Sie ein Projekt im Sinne des Stiftungszwecks anzubieten haben, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden Sie uns dazu (per Post) eine kurze Projektbeschreibung (Exposé), die folgende "W-Fragen" beantworten sollte:

  • Wer tut bzw. plant was?
  • Wann?
  • Wo?
  • Weshalb? Wozu?
  • Wie sieht die bisherige Finanzierung aus?
  • Welche Fördermittel werden beantragt?

Das Antragsformular finden Sie im Bereich Downloads als PDF-Datei. Die Projektbeschreibung (Exposé) sollte nicht mehr als zwei DIN-A-4-Seiten umfassen. In dem Kurz-Antrag sollte auch Erwähnung finden, inwieweit bei dem betreffenden Projekt ehrenamtliches Engagement involviert ist. Voraussetzung für eine Förderungsbewilligung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit (Steuernummer / Freistellungsbescheinigung des Finanzamts).

Ablauf

Nach Prüfung und positiver Bewertung des Exposés durch die Stiftung kann der Antragsteller zur Abgabe eines kompletten Antrags aufgefordert werden. Der Antrag sollte aus der Projektbeschreibung (mit Zielsetzung) sowie einem Zeit- und Finanzierungsplan bestehen.

Im Antrag ist die Kontonummer anzugeben, auf die der Förderbetrag überwiesen werden soll. Im Falle öffentlicher Schulen, die keinen Eltern- bzw. Förderverein haben, genügt die Ausstellung einer Spendenquittung durch das Stadtschulamt. Anzugeben ist in diesem Fall die Kontonummer der Schule.

Anlagen zu den Anträgen wie Kassetten, DVDs, Kataloge o. ä. können nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt worden ist.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsvorstand. Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde jederzeit zu benennen.